Alle von mir angebotenen Leistungen werden anhand der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP) ab-gerechnet. Weitere Informationen finden Sie am Ende der Seite.
Gesetzlich Versicherte:
Die Übernahme der Behandlungskosten für gesetzlich Versicherte kann über das sogenannte "Kostenerstattungsverfahren" erfolgen. Voraussetzung hierfür ist, dass Sie der Krankenkasse nachweisen können, dass Sie unter einer dringend behandlungsbedürftigen psychischen Störung leiden und bei Therapeuten mit Versorgungsauftrag mit langen Wartezeiten zu rechnen haben.
Weitere Informationen finden Sie in der verlinkten Broschüre.
Privat Versicherte:
Prinzipiell können Sie davon ausgehen, dass private Krankenversicherungen die Kosten für Ihre Therapie ersetzen werden. Da sich die Verträge in diesem Bereich oft deutlich unterscheiden, wäre es wichtig, dass Sie sich im Vorfeld bei Ihrer Versicherung darüber informieren, ob und wie die Therapie vor Beginn beantragt werden muss und wie die Abrechnung erfolgen soll.
Selbstzahler:
In Sonderfällen kann es Gründe geben, die dafür sprechen, die Kosten der Psychotherapie selbst zu tragen. Sollten Sie dies wünschen, findet die Behandlung unabhängig von Antragsverfahren oder ähnlichem statt. Es werden keine Informationen an die Krankenversicherung übermittelt.
Psychologische Beratung ist keine Kassenleistung um muss daher selbst gezahlt werden.
Eine ausführliche Aufstellung möglicher Leistungen finden Sie hier:
Hier noch zwei Beispiele regelmäßig anfallender Therapiekosten:
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